Nachrichten
Vorsorgevollmacht - Richtig handeln im Ernstfall
Das Diakonische Werk Trier bietet zu diesem wichtigen Thema eine dreiteilige Vortragsreihe an. Immer um 18.00 Uhr im Diakonischen Werk, Theobaldstr. 10. Allgemeine Einführung in die Voraussetzungen für das Tätigwerden eines Bevollmächtigten und dessen Aufgaben Donnerstag, 15.08. Die Personenfürsorge und weitere persönliche Angelegenheiten Donnerstag, 22.08. Vermögens- und Behördenangelegenheiten Donnerstag, 29.08.
Für viele Menschen ist es selbstverständlich, im Falle einer durch die Folgen eines Unfalls, einer schwerwiegenden Erkrankung oder auch bei Nachlassen der geistigen Kräfte im Alter eingetretenen Geschäfts- oder Handlungsunfähigkeit für Verwandte, im Freundeskreis, für Nachbarn oder für Arbeitskollegen notwendige Entscheidungen und Veranlassungen zu treffen.
Immer mehr Menschen nutzen daher notariell oder privat errichtete Vorsorgevollmachten.
Im Ernstfall stellen sich den Bevollmächtigten dann viele Fragen:
- Was bedeutet die Vollmacht konkret und zu welchen Rechtgeschäften berechtigt sie?
- Welche Rechten und Pflichten sind bei der Vollmachtausübung zu beachten?
- Wem gegenüber besteht Rechenschaftspflicht, wer haftet bei etwaigen Fehlern?
- Wie kann das Vollmachtverhältnis seitens des Vollmachtgebers oder der Vollmachtnehmer beendet werden?
Ziel der drei Abende ist es, den Vorsorgebevollmächtigten ausreichend Kenntnisse über die Bedeutung und den Inhalt ihrer Aufgaben zu vermitteln und ihnen in der Wahrnehmung dieser verantwortungsvollen Tätigkeit im Einzelfall Sicherheit zu geben.