Kircheneintritt

Informationen zum Kircheneintritt in den Kirchengemeinden des Evangelischen Kirchenkreises Trier

Jedes Gemeindemitglied ist ein wichtiger Teil der Solidargemeinschaft. Daher freuen wir uns über jeden Kircheneintritt in unsere Kirchengemeinden im Evangelischen Kirchenkreis Trier – und heißen Sie bei uns herzlich willkommen! Ebenso freuen wir uns über all diejenigen, die einst aus der Kirche ausgetreten sind und nun wieder in die Kirche eintreten möchten. Wir laden Sie ein, neue Erfahrungen mit der Gemeinde, dem Glauben und Gott zu suchen. Auch und gerade dann, wenn Sie die Kirche in der Vergangenheit nur aus der Ferne erlebt haben. Mit Ihrem Kircheneintritt nehmen Sie am kirchlichen Leben teil und übernehmen gleichzeitig soziale Verantwortung, indem Sie die Kirche mit Ihrer Mitgliedschaft in ihren vielseitigen Arbeitsfeldern und bei der Umsetzung sozialer Projekte unterstützen.

Die Kirchengemeinden im Evangelischen Kirchkreis Trier gestaltet den Kircheneintritt für Christinnen und Christen so einfach wie möglich.
Bei uns erfahren Sie alle wichtigen Informationen zum Kircheneintritt – Ansprechpartner, was ein Kircheneintritt kostet sowie Rechte und Pflichten, die mit einem Kircheneintritt verbunden sind.

Gründe für einen Kircheneintritt

Die Gründe und Motive für einen Kircheneintritt sind so vielfältig wie die Gemeindemitglieder. Für Christinnen und Christen sind vor allem die Suche nach einer Heimat im Glauben und das Leben in der Gemeinschaft wichtige Bewegründe. Außerdem ist die Kirche eine zentrale Wegbegleiterin bei den wichtigen Etappen im Leben. Dazu gehören die Taufe, die kirchliche Trauung sowie der Wunsch nach einer christlichen Bestattung.

Gleichzeitig hilft der Beitrag eines jeden Kirchenmitglieds in Form von Kollekten, Spenden und der Kirchensteuer dabei, die vielseitigen kirchlichen Tätigkeitsfelder in der Gemeinde sowie den Dienst an der Allgemeinheit bewältigen zu können. Dazu gehören kirchliche Kindergärten, Schulen und Krankenhäuser, die Arbeit mit Kindern und Jugendlichen, Erwachsenen und Senioren sowie die karitative Arbeit der Diakonie und vielseitige Bildungs– und Integrationsangebote. Aufgrund des sozialen Engagements, das tief in das gesellschaftliche Leben hineinwirkt, übernimmt die Kirche und damit auch jedes einzelne Kirchenmitglied mit dem Kircheneintritt gesellschaftliche Verantwortung. Helfen auch Sie dabei, das Zusammenleben sozialer, humaner und gerechter zu gestalten und werden Sie Mitglied der Evangelischen Kirche im Kirchenkreis Trier.

Sie möchten (wieder) in die evangelische Kirche eintreten?

Vereinbaren Sie direkt oder über das Gemeindebüro Ihrer Kirchengemeinde ein Gespräch mit Ihrem Pfarrer, Ihrer Pfarrerin. Die Aufnahme geschieht dann im persönlichen Gespräch mit dem Ausfüllen eines entsprechenden Formulars. Die Aufnahme wird von uns ans Einwohnermeldeamt weitergeleitet.

Sie wissen nicht, welche Kirchengemeinde für Sie zuständig ist? Das erfahren Sie über die Gemeindesuche.

Weitere Fragen und Antworten zum Kircheneintritt:

Kircheneintritt: Diese Dokumente benötigen Sie

Wenn Sie in die Kirche eintreten möchten, gestalten wir den Eintritt für Sie so einfach wie möglich. Wichtig ist, dass Sie sich für den Kircheneintritt persönlich ausweisen können und hierfür Ihre Ausweispapiere mitbringen.

Wenn Sie einst aus der Kirche ausgetreten sind und wieder in die Kirche eintreten möchten, bringen Sie für den Wiedereintritt in die Kirche auch die Taufurkunde oder Bescheinigung über Taufdatum und -ort sowie die Austrittsbescheinigung vom Amtsgericht mit.

Bei einem Wiedereintritt müssen Sie sich nicht erneut taufen lassen, da die Taufe immer gültig ist.

Falls Sie noch nicht getauft sind, werden wir alle Fragen, die mit der Taufe zu tun haben, mit Ihnen besprechen.

Kann ich direkt die Konfession wechseln?
Nein. Wenn Sie aus einer anderen christlichen Konfession in die evangelische Kirche übertreten möchten, müssen Sie zunächst aus der anderen Konfession austreten.

Werde ich der Gemeinde vorgestellt?
Nicht ausdrücklich. Wenn Sie es gerne möchten, kann in einem Gottesdienst Ihr Eintritt bekannt gemacht werden. Der Zuspruch eines persönlichen Segens im Gottesdienst oder im Anschluss daran ist möglich.

Was kostet ein Kircheneintritt?

Fürs Beten auch noch Geld bezahlen? Das ist zu kurz gedacht. Der Kirchenbeitrag in Form der Kirchensteuer kommt einer Vielzahl sozialer Projekte und Arbeiten für das Allgemeinwohl zu Gute. Von der Solidarität mit Arbeitslosen und Benachteiligten in der Gesellschaft über die Schwangerenberatung, Schuldnerberatung und Seniorenbetreuung bis hin zu Kindertagesstätten und Jugendfreizeiten sowie Musik- und Kulturangeboten – all das kostet Geld. Das soziale Engagement in den verschiedensten Bereichen gehört zu unserem Angebot für eine humanere, gerechtere und sozialere Gesellschaft. Und nicht zuletzt auch die Gottesdienste: für Kinder, für Familien, bei Taufen, bei Hochzeiten und bei Beerdigungen.

Der Kircheneintritt kostet nichts. Aber als Mitglied der Kirche werden Sie, sofern Sie Lohnsteuer oder Einkommensteuer zahlen, auch Kirchensteuer bezahlen, denn die Kirche kann nicht ohne finanzielle Mittel existieren. In NRW beträgt die Kirchensteuer zurzeit neun Prozent der Lohn- bzw. Einkommensteuer.  Durch die Koppelung an die Steuer nimmt die Kirche Rücksicht auf die finanzielle Leistungskraft des Einzelnen. Wer zum Beispiel in der Ausbildung ist, arbeitslos oder Rentner und kein zu versteuerndes Einkommen hat, der zahlt auch keine Kirchensteuer.

Mit dem Kircheneintritt verbundene Rechte und Pflichten

Mit dem Kircheneintritt erhalten Sie bestimmte Rechte und Serviceleistungen, welche ausschließlich Kirchenmitgliedern vorbehalten sind. Gleichzeitig verpflichten Sie sich als Teil der Solidargemeinschaft dazu, die Kirche in Form der Kirchensteuer in ihren vielseitigen Tätigkeitsfeldern zu unterstützen.

Das bringt Ihnen der Kircheneintritt in die evangelische Kirche:

  • Sie können am Abendmahl teilnehmen.
  • Das Patenamt steht Ihnen offen.
  • Sie haben Anspruch auf seelsorgliche Begleitung sowie auf die kirchlichen Amtshandlungen wie Trauung und Bestattung.
  • Die Teilnahme an Presbyteriumswahlen und Gemeindeversammlungen ist möglich.
  • Mit Ihrer Mitgliedschaft stärken Sie die evangelische Kirche und leisten damit einen persönlichen Beitrag, unsere Gesellschaft sozialer, menschlicher und werteorientierter zu gestalten.
  • Mit der Mitgliedschaft in der Kirchengemeinde Ihrer Wahl sind Sie gleichzeitig Mitglied in der Evangelischen Kirche im Rheinland und der Evangelischen Kirche in Deutschland und gehören zur weltweiten Gemeinschaft aller Christinnen und Christen.

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