Taufe

Taufe bedeutet neben der Bitte um Gottes Segen die Aufnahme in die Gemeinde und die Kirche. Darum wird in unserer Gemeinde im Gemeindegottesdienst getauft. Dem Täufling wird ein Taufspruch aus der Bibel mit auf den Weg gegeben – eine Art Überschrift für das kommende Leben. Eine Hilfestellung zum Finden eines Taufspruches gibt es auf der Seite der Evangelischen Kirche Deutschlands (www.taufspruch.de). Vor der Taufe findet ein Taufgespräch statt, bei dem der Ablauf des Taufgottesdienstes besprochen wird.

Patenamt

Nach Möglichkeit sollen an die Seite des Täuflings Paten treten. Sie sind für die religiöse Erziehung des Täuflings mit verantwortlich. Wegen dieser besonderen Verantwortung kommen als Paten nur solche Menschen in Betracht, die berechtigt sind, das Patenamt zu übernehmen und dies durch einen Patenschein nachweisen können. In der Regel stellt diesen Patenschein die zuständige Wohnsitzkirchengemeinde aus. Paten müssen aus einer Kirche kommen, die der Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen (ACK) angehört – so sind auch römisch-katholische oder orthodoxe Paten möglich oder auch Paten aus evangelischen Freikirchen.

Kindertaufe

Bei der Kindertaufe sagen die Eltern stellvertretend für den Täufling zu, dass sie ihm den Glauben an Gott weitergeben und für eine christliche Erziehung sorgen. Später kann der Täufling dann selber in der Konfirmation seine eigene Taufe bestätigen. Kindertaufen sind in jedem Alter bis zur Religionsmündigkeit mit vierzehn Jahren möglich.

Erwachsenentaufe

Erwachsene (ab der Religionsmündigkeit mit vierzehn Jahren) lassen sich in eigener Verantwortung taufen.

Kontakt

Sie wollen Ihr Kind taufen lassen oder haben sich selbst zur Taufe entschlossen? – Wunderbar, wir freuen uns! Unser Gemeindebüro hilft Ihnen gerne in allen Fragen der Anmeldung weiter. Zunächst gilt es einen Termin zu vereinbaren. Sie können schon mal in der linken Spalte auf der Startseite schauen. Wir taufen an Sonntagen im Gemeindegottesdienst, und zwar in der Regel dann, wenn dort Taufgottesdienst oder Taufmöglichkeit vermerkt ist.

Gemeindesekretär
Jörg Zisterer
Karthäuser Str. 151
54329 Konz
Telefon (06501) 2394
Fax (06501) 6039765
konz-karthaus@ekir.de

Öffnungszeiten:
Montag und Mittwoch 11-14 Uhr


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