Der Gottesdienst ist Dialog, sowohl als Dienst Gottes an uns wie auch als Dienst des Menschen gegenüber Gott. Dialog ist aber nicht nur Gespräch zwischen Gott und Mensch, sondern auch zwischen Menschen untereinander und ein Dialog der Menschen mit sich selbst. Dies geschieht in vielfältigen Formen, darunter „Kirche mit Kindern“, Familiengottesdienst, Mini-Gottesdienst, Krabbelgottesdienst, Schulgottesdienst, Friedensgebet, Taizé-Gottesdienst oder Evensong – ob in Kirchen oder unter freiem Himmel und an ungewohnten Orten.
Wir laden Sie herzlich zur Feier der Gottesdienste und Andachten in den Kirchengemeinden des Evangelischen Kirchenkreises Trier ein! Hier finden Sie Andachten und Gottesdiensten in den Gemeinden und Einrichtungen des Evangelischen Kirchenkreises Trier.
Eine Übersicht und Kontaktinformationen zu den Kirchengemeinden finden Sie hier: Kirchengemeinden im Evangelischen Kirchenkreis Trier (EKKT)
Gottesdienst mit Kindergottesdienst und Pfarrwahl (Pfr. Kost)
Karthäuser Straße 153
54329 Konz
10.1 Das Wahlergebnis ist der Gemeinde an den beiden folgenden Sonntagen in allen Gottesdiensten mit dem Hinweis auf das Einspruchsrecht der Gemeindeglieder bekanntzugeben (§ 8 PStG).
10.2 Die Einspruchsfrist endet eine Woche nach der letzten Bekanntgabe des Wahlergebnisses. Da die letzte Abkündigung immer an einem Sonntag erfolgt, würde die Frist an dem darauf folgenden Sonntag ablaufen. An die Stelle dieses Tages tritt in diesen Fällen jedoch der nächste Werktag (§ 193 des Bürgerlichen Gesetzbuches).
10.3 Zu etwaigen Einsprüchen müssen das Presbyterium und der Kreissynodalvorstand eine beschlussmäßige Stellungnahme mit ausführlicher Begründung abgeben (§ 10 PStG).