Landeskirchen und Diakonie verstärken Schutz vor sexualisierter Gewalt

Nun hat auch die westfälische Kirche eine Stabsstelle eingerichtet

Düsseldorf. Die Evangelische Kirche von Westfalen richtet in der Stabsstelle „Umgang mit Verletzungen der sexuellen Selbstbestimmung“ eine eigene Fachstelle für Prävention und Intervention ein. Personell besetzt ist sie mit einem Referenten für allgemeine Präventionsarbeit und einer Referentin für Intervention. Diese nimmt Meldungen von Verdachtsfällen sexualisierter Gewalt entgegen und berät Leitungsverantwortliche in Interventionsfällen. Mitarbeitende können sich bei der Meldestelle zur Einschätzung von Verdachtsmomenten zunächst auch anonym beraten lassen.

Die Evangelische Kirche im Rheinland hat bereits eine solche Fachstelle in Düsseldorf. Für die Lippische Landeskirche übernimmt das Diakonische Werk Rheinland-Westfalen-Lippe e. V. (Diakonie RWL) weiterhin diese Aufgabe in ihrer „Fachstelle für den Umgang mit der Verletzung der sexuellen Selbstbestimmung“ (FUVSS).

Schutzkonzept: Rheinische Kirche ist bereits fertig, die anderen folgen

„Wir freuen uns, dass wir unsere Strukturen im Handlungsfeld „Schutz vor und Umgang mit sexualisierter Gewalt“ deutlich ausbauen konnten“, sagt Kirchenrätin Daniela Fricke, Leiterin der Stabsstelle in der Evangelischen Kirche von Westfalen. „Auch das Thema Prävention wird nun deutlich gestärkt, denn nach der rheinischen Kirche, die ihr Konzept fertiggestellt hat, erarbeiten derzeit die beiden anderen Landeskirchen und die Diakonie RWL ein entsprechendes Schutzkonzept“, so die Beauftragte Sozialpolitik Helga Siemens-Weibring, bei der Diakonie RWL verantwortlich für die FUVSS. Betroffene sexualisierter Gewalt finden bei den jeweiligen Ansprechstellen Gehör und Beratung.

Geschäftsstelle der Unabhängigen Kommission bleibt bei der Diakonie

Auch nach dem Start der neuen Fachstelle in Bielefeld verbleibt die Geschäftsstelle der Unabhängigen Kommission sowie der Beschwerdekommission bei der FUVSS der Diakonie RWL. Die Kommission entscheidet über Anträge auf finanzielle Leistungen, die in Anerkennung erlittenen Leids gezahlt werden. Diese Aufgabe übernimmt die Diakonie RWL weiterhin im Verbund mit den drei Landeskirchen in NRW.

Die drei Fachstellen sind wie folgt zu erreichen:

Fachstelle Evangelische Kirche von Westfalen:

https://www.evangelisch-in-westfalen.de/angebote/umgang-mit-verletzungen-der-sexuellen-selbstbestimmung/

Fachstelle Evangelische Kirche im Rheinland:

https://ansprechstelle.ekir.de/

Fachstelle Diakonie RWL (auch für die Lippische Landeskirche):

https://www.diakonie-rwl.de/fuvss

  • 6.9.2022
  • Diakonie Rheinland-Westfalen-Lippe
  • EKiR