Notwendigkeit der Kontaktdatenerfassung entfällt

Keine Anmeldung für Gottesdienste und Veranstaltungen mehr notwendig

Mit der 30. Corona-Bekämpfungsverordnung in Rheinland-Pfalz entfällt für die meisten Bereiche die Pflicht zur Kontaktdatenerfassung. Dies gilt auch für Gottesdienste und Veranstaltungen.

Damit müssen Sie sich nicht mehr anmelden – weder im Vorfeld, noch vor Ort (Ausnahmen bei explizit benannten Veranstaltungen, die aus planerischen Gründen eine Anmeldung erfordern).

Die weiteren Corona-Regeln gelten weiterhin: 3G-Regel für Gottesdienste, 2G-Regel für Veranstaltungen (ggf. 2G+), Masken- und Abstandspflicht

 

 

 

  • 4.2.2022
  • Matthias Ratz