Die letzten NS-Prozesse: Der Anwalt des Erinnerns

Die Zahl der letzten Zeitzeugen des Naziterrors und des Holocaust schwindet. Wer bei Kriegsende Jugendlicher war, hat mittlerweile zumeist die 90 überschritten. Das gilt für Täter wie für Opfer. Stefan Lode kennt beide Seiten. Als Anwalt hat er Holocaust-Überlebende in den letzten NS-Prozessen vertreten – und dabei auch erlebt, wie die Angeklagten heute auf ihre Schuld von damals zurückblicken. Über die Sinnhaftigkeit dieser Prozesse zum jetzigen Zeitpunkt diskutiert er gerne. Aber er hat auch eine klare Haltung: „Wenn wir sagen, wir hören auf, dann kapitulieren wir vor dem Unrecht.“ Lode ist auch in dem Dokumentarfilm „Fritz Bauers Erbe – Gerechtigkeit verjährt nicht“ zu sehen, der ab 2. Februar bundesweit in ausgewählten Kinos gezeigt wird.

Ein verregneter Abend in Düsseldorf-Golzheim. Stefan Lode überprüft im Saal der Evangelischen Tersteegen-Kirchengemeinde noch Computer und Beamer, während schon die ersten Gäste eintreffen. Gleich wird er vor schließlich rund 30 Zuhörenden quer durch alle Altersgruppen von seinen Prozesserfahrungen berichten. Der 55-Jährige macht das nicht zum ersten Mal. Als seine jüngere Tochter vor drei Jahren in der Gemeinde den Konfirmandenunterricht besuchte, lud Pfarrer Jürgen Hoffmann den Vater für einen Nachmittag ein, mit den Jugendlichen zu diskutieren. Inzwischen ist daraus eine feste Gepflogenheit geworden. Einer seiner ersten Mandanten, ein Auschwitz-Überlebender, hat Lode einen Wunsch mit auf den Weg gegeben: „Erzähl den Kindern von uns.“ Es scheint, als wolle der Anwalt durch seine Vorträge das Erinnern bewahren, das die Überlebenden selbst bald nicht mehr weitergeben können. „Das ist unser aller Verantwortung, wenn wir an die Generationen unserer Kinder und Enkel denken“, sagt er dazu. Und er meint damit nicht nur die Opfer-, sondern auch die Tätergeschichten.

Anwalt der Nebenklage im wohl letzten NS-Prozess in Itzehoe

Lode ist eigentlich Anwalt für Wirtschaftsrecht. Aber Kontakte nach Israel und in die USA sorgten 2015 für seine erste Nebenklagevertretung beim Lüneburger Prozess gegen Oskar Gröning, der an der Rampe von Auschwitz damit beauftragt war, Wertgegenstände aus dem Gepäck der eintreffenden Häftlinge zu plündern. Seither hat Lode 2016 den Prozess gegen den SS-Wachmann Reinhold Hanning in Detmold und die 2018 in Münster begonnenen Prozesse zum Konzentrationslager Stutthof bei Danzig verfolgt. Zuletzt vertrat er in Itzehoe Holocaust-Überlebende im mutmaßlich allerletzten NS-Prozess gegen Irmgard F. Die heute 97-Jährige war Sekretärin des Lagerkommandanten Werner Hoppe im KZ Stutthof. Der Vorwurf gegen sie lautete: Beihilfe zum Mord in Tausenden Fällen. Sie wurde dafür Ende 2022 zu einer Jugendstrafe von zwei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt.

Rechtsanwalt Stefan Lode mit der Holocaust-Überlebenden Roza Bloch.
Rechtsanwalt Stefan Lode mit der Holocaust-Überlebenden Roza Bloch, die im Hamburger Prozess gegen Bruno Dey, einen SS-Aufseher im KZ Stutthof, aussagte. (Foto: Isabel Gathof)

Der Moment im Leben, wo man richtig oder falsch abbiegen kann

Der Anwalt ist in den Prozessen Augen- und Ohrenzeuge geworden, wie Oskar Gröning vor Gericht umfänglich aussagte und auch Ansätze von Reue zeigte; wie ihm die Nebenklägerin Eva Mozes Kor in aller Öffentlichkeit verzieh und auf das Entsetzen anderer Überlebender mit dem Satz reagierte: „Vergebung ist die beste Rache“; wie Gröning seinen Weg zur SS damit begründete, bei der Mannschaftswahl im Sport immer zu den Letzten gehört, aber dann mit der SS-Uniform endlich den Frauen gefallen zu haben. Das sind die Punkte, um die es Lode geht, wenn er heute Jugendliche für die Frage sensibilisieren will: „Wo ist der Moment im Leben, wo ihr richtig oder falsch abbiegen könnt?“

Nachweis einer Einzeltat für Verurteilung nicht notwendig

Aus rechtlicher Sicht gibt es für ihn an den späten Prozessen nichts zu rütteln. Mord verjährt nicht und wenn der Täter oder die Täterin verhandlungsfähig ist, schützt auch hohes Alter nicht vor dem Gericht. Aber erst das Urteil über den SS-Helfer John Demjanjuk im Jahr 2011 fußte auf der Rechtsposition, dass eine Verurteilung auch ohne den Nachweis einer Einzeltat möglich ist, wenn der oder die Angeklagte nur an irgendeiner Stelle einen Beitrag zum Funktionieren der Mordmaschinerie geleistet hat. Für Anwalt Lode haben die Prozesse aber nicht nur juristisch ihre Berechtigung. Auch wenn die Urteile heute in der Regel nach Jugendstrafrecht fallen, weil das Alter zum Tatzeitpunkt entscheidend ist, und die Angeklagten meist nicht mehr haftfähig sind, weiß er um die Genugtuung auf Opferseite: „Die Opfer wollen das Urteil.“

Bei Mord gibt es keine neutrale Pflichterfüllung mehr

Und er selbst will den Täterinnen und Tätern die ewige Ausrede von der neutralen Pflichterfüllung nicht durchgehen lassen, nach der man sich nichts habe zuschulden kommen lassen. „Wer weiß, dass gemordet wird, bei dem verliert die neutrale Handlung ihre Neutralität“ – diesen Satz einer Richterin hat sich Lode zu eigen gemacht. Und trägt ihn zusammen mit den Geschichten der Opfer und Täter über alle Schlussstrichdebatten hinweg. „Für die Jugendlichen in den Konfirmandengruppen ist das oft ein ganz neues Thema“, sagt Pfarrer Hoffmann. „Aber ihm gelingt es immer wieder, sie aus einem Gefühl der Fremdheit in eine andere Welt hineinzunehmen, sodass sie tief berührt sind und …“, er zögert einen Moment, als ringe er noch um den hoffenden Unterton, „… am Ende etwas verstanden haben.“

  • 30.9.2022
  • Ekkehard Rüger
  • Ekkehard Rüger