Kirchensteuer-Mehreinnahmen sollen bedürftigen Menschen helfen

Plus durch Energiepreispauschale geht an das Diakonische Werk

Düsseldorf. Die Evangelische Kirche im Rheinland will die Kirchensteuer-Mehreinnahmen, die durch die Besteuerung der geplanten Energiepreispauschale anfallen, nicht für eigene Zwecke einsetzen. Die zusätzlichen Einnahmen sollen stattdessen den Menschen zugutekommen, die besonders unter den steigenden Energie- und Lebenshaltungskosten leiden. Einen entsprechenden Beschluss hat die Kirchenleitung heute gefasst.

Das von Bundestag und Bundesrat beschlossene Steuerentlastungsgesetz 2022 sieht u. a. die Energiepreispauschale vor. Sie soll Lohn- bzw. Einkommensteuerpflichtigen eine Entlastung angesichts der steigenden Energiekosten bieten. Die Pauschale gilt als steuerpflichtiges Einkommen. Entsprechend wird darauf auch Kirchensteuer erhoben. „Es ist auch aus technischen Gründen nicht möglich, dass wir auf die Überweisung der zusätzlichen Kirchensteuern verzichten“, sagt Oberkirchenrat Henning Boecker, Leiter der Abteilung Finanzen und Diakonie der Evangelischen Kirche im Rheinland. „Deshalb jetzt der Beschluss, dass wir das Geld anders verwenden werden.“

Kirchensteuerhoheit liegt bei den Gemeinden

So hat die rheinische Kirchenleitung beschlossen, den landeskirchlichen Anteil am Kirchensteueraufkommen – das sind 21 Prozent – an das Diakonische Werk Rheinland-Westfalen-Lippe zu überweisen. „Die Summe soll dort zur Entlastung von einkommensschwachen Menschen, die durch höhere Energiepreise Einschränkungen hinnehmen müssen, verwendet werden“, so Boecker. Da in der rheinischen Kirche die Kirchensteuerhoheit bei den 643 Gemeinden in Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Hessen und im Saarland liegt, kann die Kirchenleitung selbst nur über den erwähnten landeskirchlichen Anteil von 21 Prozent unmittelbar entscheiden. „Den Kirchenkreisen und Kirchengemeinden empfehlen wir in unserem Beschluss aber, ihr zusätzliches Kirchensteueraufkommen für diakonische Aufgaben zu verwenden“, erläutert Oberkirchenrat Boecker.

Empfehlung von EKD und Bischofskonferenz

Die Kirchenleitung der Evangelischen Kirche im Rheinland folgt mit diesem Beschluss einer Empfehlung, die die Evangelische Kirche in Deutschland (EKD) und die Katholische Deutsche Bischofskonferenz ausgesprochen hatten. Neben einer direkten Unterstützung können die Mittel über soziale Projekte oder Initiativen vor Ort den Menschen zugutekommen.

  • 2.9.2022
  • Jens Peter Iven
  • EKiR