Schutzkonzept EKKT

Schutzkonzept gegen sexualisierte Gewalt des Ev. Kirchenkreises Trier (EKKT)

Hier finden Sie das Schutzkonzept des Evangelischen Kirchenkreises Trier zum Schutz vor sexueller Gewalt.

Vertrauensperson und Melde- und Beschwerdestellen bei sexualisierter Gewalt

Im Falle eines Verdachts von sexualisierter Gewalt gegen Kinder oder Jugendliche oder unter Mitarbeitenden des Evangelischen Kirchenkreises Trier ist die Vertrauensperson eine erste Ansprechperson. Bitte zögern Sie nicht, im Falle eines Verdachts mit dieser Kontakt aufzunehmen. Sie kennt Hilfs- und Unterstützungsmöglichkeiten und berät Sie zu diesen – ganz vertraulich.

Vertrauenspersonen des Evangelischen Kirchenkreises Trier (EKKT)

Katinka Allmann
Diakonin, Sozialpädagogin (M.A.)

Evangelischer Kirchenkreises Trier
Referat für Bildung, Kommunikation und Medien
– Fachbereich Jugend und Ehrenamt –
Engelstraße 12, 54292 Trier

E-Mail katinka.allmann@ekkt.net

Sollte Katinka Allmann nicht zu erreichen oder eine andere Person gewünscht sein, ist

Frauke Euen
Mobil 0 15 22 – 95 39 943
E-Mail frauke.euen@ekir.de

ansprechbar.

Eine Meldung kann auch bei der landeskirchlichen Ansprechstelle vorgenommen werden:

Die Ansprechstelle für den Umgang mit Verletzung der sexuellen Selbstbestimmung in der Evangelischen Hauptstelle für Familien- und Lebensberatung bietet Betroffenen, deren Angehörigen und anderen Ratsuchenden vertrauliche Beratung an. Ansprechpartnerin Claudia Paul ist unter Tel. 0211 3610-312 erreichbar. Claudia Paul ist auch für Intervention und gemeinsam mit Juliane Arnold für Prävention zuständig.

In der Fachstelle für den Umgang mit Verletzungen der sexuellen Selbstbestimmung (FUVVS) bei der Diakonie RWL sind Katharina Degen und Saskia Koll Ansprechpartnerinnen für Betroffene, die Anträge auf Leistungen in Anerkennung des erlittenen Leids stellen möchten. Erreichbar sind sie unter Tel. 0211 6398-661 und Tel. 0211 6398-477.

Die Meldestelle im Landeskirchenamt ist erreichbar unter Tel. 0211 4562-602 und per Mail an meldestelle@ekir.de. Für beruflich und ehrenamtlich Mitarbeitende besteht nach dem Kirchengesetz Meldepflicht bei begründetem Verdacht auf sexualisierte Gewalt.


Eine Meldung kann auch außerhalb des Evangelischen Kirchenkreises Trier und außerhalb der Evangelischen Kirche insbesondere bei den zuständigen Jugendämtern, bei einer Beratungsstelle anderer Träger oder direkt beim Unabhängigen Beauftragten der Bundesregierung erfolgen:


Jugendämter:

Jugendamt Trier

Tel: 0651/718-3508

Jugendamt Kreis Trier Saarburg

Charlotte Beyer

Tel: 0651-715-389

E-Mail: jugendschutz@trier-saarburg.de

Jugendamt Kreis Eifelkreis Bitburg-Prüm

Tel: 06561 15-0

E-Mail: info@bitburg-pruem.de

Jugendamt Kreis Bernkastel Wittlich

Stephan Rother

Tel.: 06571/14-2220

stephan.rother@bernkastel-wittlich.de

Jugendamt Birkenfeld

Christine Enders

06782-15-200

c.enders@landkreis-birkenfeld.de

Jugendamt Landkreis St. Wendel

06851 801-5101

Kreisjugendamt@lkwnd.de

Jugendamt Rhein-Hunsrück

Markus Rüdesheim

06761-82500

markus.ruedesheim@rheinhunsrueck.de

 

Unabhängiger Beauftragter für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs
Postfach 110129
10831 Berlin
Fax-Nr.:               030 – 1855541555

oder:

Hilfetelefon (bundesweit)
Tel.:       0800 – 2255530